SPY – Info für München
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Florence Brée
spy@spymagazin.com
Reifenstuelstrasse 12
80469 München
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sondern nur in unregelmäßigen Abständen wiederholt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen im SPYmagazin
Ziffer 1
"Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
Ziffer 2
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag
innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb
der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
Ziffer 3
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2
genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
Ziffer 4
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Florence Brée nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag/ Florence Brée zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Florence Brée´s beruht.
Ziffer 5
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden 1/1 Seiten im Format A6 berechnet.
Ziffer 6
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen,
müssen so rechtzeitig bei Florence Brée eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss
mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Die Platzierung der
Anzeigen erfolgt nach dem Ermessen von Florence Brée und bedarf keiner Einwilligung des Auftraggebers
– ausgenommen davon sind die Seiten U2, U3 und U4, die spezeill gebucht und abgerechnet werden müssen.
Ziffer 7
Es gibt KEINE Textteilanzeigen
Ziffer 8
Florence Brée behält sich vor, Anzeigenaufträge -auch einzelne Abrufe im Rahmen
eines Abschlusses -und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen Florence Bree´s abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für Florence Brée
unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern
aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für Florence Brée erst nach Vorlage eines Musters der Beilage
und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Ziffer 9
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeige und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der
Florence Brée unverzüglich Ersatz an. Florence Brée gewährleistet die für den belegten Titel übliche
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Ziffer 10
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck
der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß,
in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Florence Brée eine ihm hierfür gestellte
angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber
ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind -auch bei
telefonischer Auftragserteilung -ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige
oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Florence Brée´s,
seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung Florence Brée´s für Schäden
wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
haftet der Florence Brée darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den
übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den
voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen
müssen -außer bei nicht offensichtlichen Mängeln -innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung
und Beleg schriftlich geltend gemacht werden.
Ziffer 11
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen extra Entgeld geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Florence Brée berücksichtigt
alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist
mitgeteilt werden.
Ziffer 12
Die Berechnung der Anzeigen erfolgt nach 1/1 Seiten im A6 Format
Ziffer 13
Die Rechnung ist innerhalb von 10Tagen nach Rechnungsempfang zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen
Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Ziffer 14
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Florence Brée kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für
die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers ist Florence Brée berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das
Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Ziffer 15
Florence Brée liefert auf Wusch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr
beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung Florence Brée´s über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Ziffer 16
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der
Auftraggeber zu tragen.
Ziffer 17
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf
Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden
Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn
eine Auflage nicht genannt ist. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter
Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 15 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 10 000
Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 5 000 Exemplaren 10 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn Florence Brée dem
Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen
der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Ziffer 18
Bei Ziffernanzeigen wendet Florence Brée für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf
dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt.
Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der
Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
„Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote
anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4
(Gewicht ... g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der
Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung
kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden
Gebühren/Kosten übernimmt.“
Ziffer 19
Matern werden nur auf besonderer Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur
Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
Ziffer 20
Erfüllungsort München. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz München. Soweit
Ansprüche von Florence Brée nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der
Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich
des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand München vereinbart.